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Gesetz

Das Steiermärkische Kinderbetreuungsgesetz 
Hintergründe für das Entstehen des neuen Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes 

Neue gesellschaftspolitische Anforderungen, wie etwa die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten, die Verkürzung der Karenzzeit und die Schwierigkeit, Familie und Berufstätigkeit zu vereinbaren haben zur Notwendigkeit geführt, einen neuen gesetzlichen Rahmen für die institutionelle Kinderbetreuung zu schaffen. Ausgehend von der bisherigen Kinderbetreuungssituation in der Steiermark, haben Medien, Eltern, verschiedene Vereine und Institutionen verstärkt Wünsche nach einer Verdichtung der Kinderbetreuungsplätze, nach Ausweitung der Öffnungszeiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen und nach altersübergreifenden Betreuungsformen formuliert. Das neue Kinderbetreuungsgesetz trägt dem Bedarf der Bevölkerung nach einer Vielfalt in der Kinderbetreuung Rechnung. Ziel des neuen Gesetzes und der damit verbundenen Landesförderungen (Kinderbetreuungsförderungsgesetz) ist die weitgehende Ausstattung mit bedarfsgerechten Kinderbetreuungsplätzen steiermarkweit für alle Altersstufen in einem Zeitraum von 10 Jahren.


Weitere Informationen:
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10006363/311662/

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